Bedeutung für
Zuhörer
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Der
erfahrene Hörer hört nicht allein die einzelnen Töne, sondern nimmt
musikalische Strukturen wie Rhythmen, Melodien, Harmonien und Formen wahr.
Um diese Strukturen zu erfassen und sinnvoll zu ordnen, bedarf es
geistiger Arbeit, für die viele Gehirnareale gleichzeitig beansprucht
werden. Gesteuert wird das Zusammenspiel der Areale durch die Frontlappen.
Sie bilden eine Kontrollinstanz, eine höhere Hierarchie-ebene, die für
Eigenschaften wie Planung, Anstrengung, Disziplin und Willen mit
verantwortlich ist. Auf diese Weise ist das Hören auf hohem Niveau
geistig fordernd und fördernd. Insbesondere wird das Kurzzeitgedächtnis
und die Aufmerksamkeit trainiert. Das Hören auf hohem Niveau, also das Hören
komplexer Musik - nicht der reinen Unterhaltungsmusik - kann damit
anstrengen, aber es schafft letztendlich durch das Erfassen tiefer
Strukturen und Sinnzusammenhänge Bestätigung, Freude und auch Spaß.
(Siehe:
Robert Jourdain, Das wohltemperierte Gehirn) |
Entwicklung von
Intelligenz und Kompetenz besonders bei Schülern
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Der
erfahrene Hörer hört nicht allein die einzelnen Töne, sondern nimmt
musikalische Strukturen wie Rhythmen, Melodien, Harmonien und Formen wahr.
Um diese Strukturen zu erfassen und sinnvoll zu ordnen, bedarf es
geistiger Arbeit, für die viele Gehirnareale gleichzeitig beansprucht
werden. Gesteuert wird das Zusammenspiel der Areale durch die Frontlappen.
Sie bilden eine Kontrollinstanz, eine höhere Hierarchie-ebene, die für
Eigenschaften wie Planung, Anstrengung, Disziplin und Willen mit
verantwortlich ist. Auf diese Weise ist das Hören auf hohem Niveau
geistig fordernd und fördernd. Insbesondere wird das Kurzzeitgedächtnis
und die Aufmerksamkeit trainiert. Das Hören auf hohem Niveau, also das Hören
komplexer Musik - nicht der reinen Unterhaltungsmusik - kann damit
anstrengen, aber es schafft letztendlich durch das Erfassen tiefer
Strukturen und Sinnzusammenhänge Bestätigung, Freude und auch Spaß.
(Siehe:
Robert Jourdain, Das wohltemperierte Gehirn) |
Neues
Steuerrecht, sehr wichtig für Musikvereine
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BDMV erfreut über neues Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements
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Liebing: “Gesetz ist auch ein Erfolg von Bötsch und Connemann“
Stuttgart - Zentrale Forderungen der Bundesvereinigung Deutscher
Musikverbände e.V. (BDMV) seien mit dem neuen Gesetz zur Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements endlich umgesetzt. BDMV-Generalsekretär
Stefan Liebing: „Dies ist ein großer Erfolg für die Arbeit unserer
mehr als
1,3 Mio. Mitglieder. Das verdanken wir nicht zuletzt dem beharrlichen
Einsatz von BDMV-Vizepräsidentin Gitta Connemann MdB, und des
Verbandspräsidenten Bundesminister a.D. Dr. Wolfgang Bötsch.“
Connemann und
Bötsch hatten bereits in der vergangenen Amtsperiode des Bundestages für
die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche gestritten und viele
Gespräche mit Verantwortlichen geführt.
Verbandspräsident Dr. Wolfgang Bötsch kommentierte die Entscheidung des
Bundestages mit den Worten: „Wir freuen uns sehr, dass der Deutsche
Bundestag dieses Gesetz verabschiedet hat. Das ist ein großer Erfolg für
alle, die sich ehrenamtlich engagieren und sich damit für den
Zusammenhalt
unserer Gesellschaft einsetzen.“ Sowohl die Anhebung der
Übungsleiterpauschale, als auch die Einführung eines allgemeinen
Freibetrages für Verantwortungsträger in den Vereinen hat die
Bundesvereinigung neben anderen Punkten bereits 2004 in ihren
„Stuttgarter
Thesen“ gefordert. „Jetzt ist es wichtig, dass auch der Kreis der
Berechtigten erweitert wird. Nach unserer Auffassung sollten nicht nur
Dirigenten, sondern auch Vereinsvorsitzende und Schatzmeister von der
Übungsleiterpauschale in vollem Umfang profitieren“, betont
Generalsekretär
Liebing.
Nach Meinung der Bundesvereinigung, die in Deutschland 18.000 ehrenamtlich
geführte Orchester vertritt, haben Bundestag und Bundesregierung den
richtigen Weg eingeschlagen. „Um die Rahmenbedingungen für
Verantwortungsträger im Ehrenamt weiter zu verbessern, muss der
eingeschlagene Kurs konsequent gehalten werden“, so Stefan Liebing. Dies
bedeute, dass die im Gesetz verankerten Freibetrags- und
Besteuerungsgrenzen
regelmäßig an die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten
angepasst
werden müssten. Für die Zukunft werde sich der Verband den Abbau der
leider
immer noch überbordenden Bürokratie vornehmen und einen besonderen
Schwerpunkt auf Fragen der kulturellen Bildung legen.
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Hintergrund:
Information der
Bundesregierung
Zukünftig können
alle, die sich nebenberuflich im mildtätigen, gemeinnützigen oder
kirchlichen Bereich engagieren, einen Steuerfreibetrag von 500 Euro jährlich
beanspruchen. Einzige Bedingung: Sie dürfen nicht bereits von
anderen Regelungen profitieren.
Der Deutsche Bundestag beschloss
heute das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements". Die Bundesregierung hatte das Gesetz im
Frebruar ins parlamentarische Verfahren gegeben.
Ehrenamtliches Engagement wird
nicht nur finanziell stärker unterstützt. Das
Spendenrecht wird insgesamt einfacher, übersichtlicher und
praktikabler. So wird die gemeinnützige Arbeit erleichtert und die
Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.
Im September wird das
Gesetz im Bundesrat abschließend beraten. Stimmt er zu, wird es rückwirkend
zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Steuerpflichtige können dann wählen,
ob sie für das Steuer-Veranlagungsjahr 2007 noch das alte oder
bereits das neue Recht in Anspruch nehmen.
Hilfen für Helfende -
einige Beispiele
Neuer Steuerfreibetrag
von 500 Euro für ehrenamtliche Nebeneinkünfte bei gemeinnützigen,
mildtätigen oder kirchlichen Organisationen. Mit dieser
Aufwandspauschale werden die Kosten abgegolten, die den ehrenamtlich Tätigen
durch ihre Beschäftigung entstehen. Wer die Aufwandspauschale in
Anspruch nimmt, kann allerdings nicht zusätzlich noch
Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen bekommen, auch nicht
den Übungsleiterfreibetrag .
Der Übungsleiterfreibetrag
wird von 1848 Euro auf 2100 Euro im Kalenderjahr angehoben.
Für Spenden bis zu
200 Euro reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder
eine Buchungsbestätigung als Nachweis aus.
Die Höchstgrenzen für
den Spendenabzug werden angehoben und vereinheitlicht: Von
bisher fünf Prozent (oder 10 Prozent) auf einheitlich 20 Prozent
des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Der Höchstbetrag für
die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden)
werden von 307.000 Euro auf eine Million Euro angehoben. Dies gilt
dann nicht mehr nur im Gründungsjahr, sondern generell.
Die Besteuerungsgrenze
für wirtschaftliche Betätigungen von gemeinnützigen Körperschaften
wird von jeweils 30.678 Euro auf 35.000 Euro angehoben. Das gilt auch für
die so genannte Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen. So
besteht beispielsweise keine Steuerpflicht für eine Vereinsgaststätte,
wenn die jährlichen Einnahmen unter diesem Betrag bleiben.
Über 23 Millionen Menschen
haben in Deutschland ein Ehrenamt. Das ist fast jeder Dritte über 14
Jahre. Sie setzen sich auf vilefältige und kreative Weise für
andere Menschen ein. Zum Beispiel als Helfer im Kindergarten, in der
Schule oder im Altenheim, bei der freiwilligen Feuerwehr, dem Deutschen
Roten Kreuz oder dem technischen Hilfeswerk. Auch Gründer einer
Stiftung und Trainer im Sportverein oder im großen Bereich der
Kultur sind oft ehrenamtlich tätig.
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CD
für Siegen Gospel Choir
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Auf besonderen Wunsch,
Informationen für die Sängerinnen und Sänger des Siegen Gospel Choir:
Das
gemeinsame Konzert "Tagereise" (bitte klicken Sie auf "Tagesreise")
war ein großer Erfolg für Musikkapelle Irmgarteichen und ihren
Konzertpartner, den "Siegen Gospel Choir". Für die
Mitglieder der Musikkapelle Irmgarteichen wurde bereits wenige
Wochen nach dem Konzert eine CD herausgebracht, die einen Mitschnitt des
Konzertes in guter Qualität beinhaltet.
Da
auch die Sänger eine starke Nachfrage nach einer CD kommuniziert haben,
hat sich die Musikkapelle Irmgarteichen entschlossen, auch eine CD,
speziell für die Sängerinnen und Sänger des "Siegen Gospel Choir",
zu produzieren.
Die
CD ist, für alle Mitglieder des "Siegen Gospel Choir, erhältlich
bei:
Musikkapelle
Irmgarteichen
Pressestelle
Adolf-Sänger-Weg
11
57234
Wilnsdorf-Niederdielfen
Tel.
0271/390997
Fax
0271/3900817
kontakt@musikkapelle-irmgarteichen.de
Hinweis:
Alle
Stücke auf dieser CD, auch die gemeinsamen Musikstücke mit der
Musikkapelle Irmgarteichen, wurden
komponiert von Herrn Helmut Jost, dem Leiter des Siegen Gospel Choir. Alle
musikalischen Rechte hält Herr Jost.
Weitere
Informationen unter Tagesreise2.
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